Schneeräumung
Gehsteige, Zugänge, Zufahrten und Parkflächen im vereinbarten Umfang.
Schnee und Glatteis warten nicht. Wir räumen und streuen die vereinbarten Flächen - damit Wege sicher begehbar bleiben.
Winterdienst
Nach § 93 der Straßenverkehrsordnung müssen Liegenschaftseigentümer Gehsteige entlang ihrer Liegenschaft zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee befreien und bei Glätte bestreuen. Diese Pflicht kann vertraglich an einen Winterdienst übertragen werden.
Wir übernehmen Schneeräumung und Streuung der vereinbarten Flächen - für Wohnhäuser, Wohnanlagen, Firmen und Geschäftslokale in Graz und Umgebung.
Gehsteige, Zugänge, Zufahrten und Parkflächen im vereinbarten Umfang.
Streuen der vereinbarten Flächen bei Schnee- und Eisglätte.
Hauseingänge und Außenstiegen.
Welche Flächen betreut werden, wird vorab genau festgelegt.
Kombinierbar mit Gartenpflege zur ganzjährigen Betreuung.
Sie rufen an oder schreiben uns kurz, um welches Objekt und welche Leistung es geht.
Bei Bedarf sehen wir uns das Objekt vor Ort an und klären alle Details.
Sie erhalten ein klares, unverbindliches Angebot mit genauem Leistungsumfang.
Zum vereinbarten Termin legen wir los - einmalig oder laufend.
Noch etwas unklar? Wir beraten Sie gerne persönlich.
Besonders gefragt bei: Hausverwaltungen, Büros & Unternehmen, Handel
Nach § 93 StVO die Liegenschaftseigentümer in Ortsgebieten - für Gehsteige entlang der Liegenschaft zwischen 6 und 22 Uhr. Diese Pflicht kann an einen Winterdienst übertragen werden.
Am besten im Herbst, bevor der erste Schnee fällt.
Ausschließlich die im Vertrag vereinbarten Flächen. Bitte geben Sie besondere Gefahrenstellen vorab bekannt.
Kurz beschreiben, Angebot erhalten - unverbindlich und unkompliziert.